Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutzgrundverordnung. Diese nimmt die Unternehmen in die Pflicht und verlangt die Entwicklung neuer Strategien im Umgang mit den Herausforderungen des Datenschutzes. Datenschutzvorfälle und -verstöße sind Risikofaktoren, denen durch ein geeignetes Risikomanagement begegnet werden kann.
Als Verbindung der rechtlichen und betrieblichen Anforderungen unter einem systematischen, managementorientierten Ansatz empfiehlt sich ein Datenschutzmanagementsystem (DSMS) - auch integriert in bestehende Managementsysteme (z.B. ISO 9001).
Wir unterstützen Sie bei den drei Schritten zum DSMS:
In Zusammenarbeit mit unseren Partnern stellen wir auch gern einen externen Datenschutzbeauftragten.